Immobiliengutachter.com – Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB | LSK Löwenstein
Eine der führenden Sachverständigenkanzleien für Immobilienbewertung

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Methodisch unangreifbar. Rechtlich bindend. Gerichtsverwertbar.

Normkonforme Marktwertermittlung durch DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige der LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH. Chefgutachter: Marc-E. Bühler REV, TEGoVA REV, DIAZert — eines der vollständigsten Zertifizierungsprofile Deutschlands.

Legaldefinition · § 194 Satz 1 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. d. Bek. v. 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.6.2021 (BGBl. I S. 1986)
Gerichtsverwertbar (ZPO)
§ 198 BewG — Finanzamt
BelWertV — Kreditinstitute
Festpreis Standardobjekte
A-Z Unterlagenorganisation
Deutschlandweite Bearbeitung
Fachkennzahlen & normative Basis
§ 194
BauGB · Gesetzliche Grundlage jeder Verkehrswertermittlung
3×
Normierte Verfahren gem. ImmoWertV 2021
17024
DIN EN ISO/IEC — international höchste Zertifizierung
100%
ImmoWertV-konforme Vollgutachten
Qualifikationen & Akkreditierungen
DIN EN ISO/IEC 17024 — Zertifizierter Sachverständiger
Marktwertermittlung · International akkreditiert · Rezertifiziert
TEGoVA REV — Recognised European Valuer
Europäischer Bewertungsstandard EVS · TEGoVA
Sachverständiger für Bauschäden & Baumängel
DIN EN ISO/IEC 17024 · VOB/B · §§ 633 ff. BGB
IVD e. V. · BVS e. V. · BQI e. V.
Führende Standesverbände Deutschlands
Bewertbare Immobilienarten

Alle Immobilienarten — ein Sachverständiger

Von der Eigentumswohnung bis zur Gewerbeimmobilie: Marc-E. Bühler REV bewertet alle Immobilienklassen nach den drei normierten Verfahren der ImmoWertV 2021.

Einfamilienhaus & Zweifamilienhaus
Ein- & Zweifamilienhaus
Sachwertverfahren gem. §§ 35–39 ImmoWertV 2021 mit Normalherstellungskosten (NHK 2010), BKI-Index und Sachwertfaktor des Gutachterausschusses. Ergänzend Vergleichswertanalyse.
→ Sachwertverfahren · §§ 35–39 ImmoWertV · § 194 BauGB
Mehrfamilienhaus & Renditeobjekt
Mehrfamilienhaus & Renditeobjekt
Ertragswertverfahren gem. §§ 27–34 ImmoWertV 2021 mit Liegenschaftszinssatz und Vervielfältiger des Gutachterausschusses. Bewirtschaftungskosten gem. II. BV.
→ Ertragswertverfahren · §§ 27–34 ImmoWertV · § 194 BauGB
Gewerbe- & Sonderimmobilien
Gewerbe- & Sonderimmobilien
Kombiniertes Verfahren: Ertragswert- und Sachwertverfahren. Fair Value gem. IFRS 13 Level 2/3 für kapitalmarktorientierte Bilanzierung. Purchase Price Allocation (PPA).
→ Kombiniertes Verfahren · IFRS 13 · IAS 40
Eigentumswohnung (ETW)
Eigentumswohnung
Vergleichswertverfahren gem. §§ 24–26 ImmoWertV 2021 auf Basis der Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses. Indexierung und Umrechnungskoeffizienten.
→ Vergleichswertverfahren · §§ 24–26 ImmoWertV
Unbebautes Grundstück
Unbebautes Grundstück
Bodenrichtwertermittlung gem. § 196 BauGB und Vergleichswertverfahren. Erschließungszustand, Baurecht (BauNVO), B-Plan-Analyse und Bodenwertkorrekturfaktoren.
→ Vergleichswert · § 196 BauGB · BauNVO
Sonderobjekt & Spezialimmobilie
Sonderobjekte & Spezialimmobilien
Kombiniertes Verfahren nach Aufwand. Hotels, Pflegeheime, Parkhäuser, Industrieanlagen, Erbbaurechte, denkmalgeschützte Objekte. Individuelle Methodenwahl mit Begründung.
→ Kombiniertes Verfahren · Nach Aufwand
Hinweis für Website-Betreiber: Die grauen Bildfelder sind Platzhalter für eigene Fotos. Empfohlene Bildgröße: 600 × 340 px, Format JPG oder WebP. Ersetzen Sie den SVG-Inhalt durch <img src="ihr-foto.jpg" alt="Beschreibung" style="width:100%;height:100%;object-fit:cover;"> innerhalb der jeweiligen .photo-img-Div.
Leistungsspektrum

Vollständiges Gutachtenspektrum — von der Wertermittlung bis zur Beweissicherung

Die LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH erstellt alle anerkannten Gutachtenformate auf Kanzleiniveau — normkonform, methodisch fehlerfrei und in jeder Instanz angreifungssicher.

01
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)§ 194 BauGB · ImmoWertV 2021GerichtsverwertbarFinanzamtskonform
Das Verkehrswertgutachten ist die rechtlich verbindlichste und methodisch umfassendste Form der Immobilienbewertung. Es umfasst: Stichtagsfestlegung gem. § 2 ImmoWertV 2021, vollständige Objekterfassung mit Wohnflächenmessung gem. WoFlV/DIN 277, Bodenrichtwertanalyse nach § 196 BauGB, Auswertung der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse gem. §§ 192–199 BauGB, begründete Verfahrenswahl gem. § 8 ImmoWertV 2021 sowie normierte Wertermittlung mit schlüssiger Endwertableitung. Einziger Gutachtentyp, der vor Familiengerichten, Finanzgerichten, Finanzbehörden (§ 198 BewG), Kreditinstituten und im Zwangsversteigerungsverfahren (ZVG) als rechtssicheres Beweismittel zugelassen ist.
Erbschaft (§ 151 BewG)Scheidung (§ 1374 BGB)Schenkung (§§ 7 ff. ErbStG)§ 198 BewG NachweisGericht (§ 412 ZPO)Zwangsversteigerung (ZVG)
02
Kurzgutachten / MarktwertindikationIntern · Nicht gerichtsverwertbar
Komprimierte Wertermittlung methodisch auf Basis der normierten ImmoWertV-Verfahren, ohne vollständige Verfahrensdokumentation. Geeignet für interne Kaufentscheidungen, Preisverhandlungen und orientierendes Beratungsgespräch. Klar kommuniziert: Ein Kurzgutachten ersetzt kein Vollgutachten und wird von Behörden und Gerichten nicht anerkannt. Festpreis, kurze Bearbeitungszeit.
KaufentscheidungPreisverhandlungPortfolio-BewertungInterne Berichte
03
Beleihungswertermittlung§ 16 PfandBG · BelWertV · HypZert (F)
Der Beleihungswert ist ein bankrechtlicher Langzeitwert gem. § 16 Abs. 2 PfandBG, der unter Ausschluss spekulativer Elemente ermittelt wird und systematisch unter dem Verkehrswert liegt. Rechtliche Grundlage: BelWertV, Vorgaben der Deutschen Bundesbank, BaFin und EBA-Leitlinien. Erstellt ausschließlich durch HypZert (F)-zertifizierte Sachverständige — die einzige in Deutschland für Pfandbriefbanken anerkannte Zertifizierung.
HypothekendarlehnPfandbriefemissionKreditinstituteInstitutionelle Investoren
04
Gutachterliche Stellungnahme & Plausibilitätsprüfung§ 412 ZPO analog
Fachlich fundierte Überprüfung vorliegender Gutachten Dritter auf methodische Richtigkeit, Normkonformität und Plausibilität. Die Stellungnahme benennt konkrete Abweichungen von den Vorgaben der ImmoWertV 2021 und Richtlinien, fehlerhafte Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren sowie eine begründete Bandbreite des normierten Verkehrswerts. Einsetzbar für Einspruchsverfahren gem. § 347 AO, Klageverfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie außergerichtliche Einigungen.
GegengutachtenEinspruch § 347 AOBankbewertung prüfenGerichtsverfahren
05
Bauschaden- & BaumängelgutachtenVOB/B · §§ 633 ff. BGB · DIN-Normen
Technische Beweissicherung durch DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige. Umfasst: Schadensursachenanalyse nach anerkannten Regeln der Technik (DIN 4108-2, DIN 18195, DIN EN 13163), Abgrenzung Baumangel (§ 633 BGB / § 13 VOB/B) von Bauschaden, Feststellung verjährungsrelevanter Umstände gem. § 634a BGB, fotodokumentarische und messtechnische Dokumentation sowie Kostenschätzung. Geeignet für selbständige Beweisverfahren gem. §§ 485–494a ZPO.
§§ 485 ff. ZPO§ 634a BGBSchimmel & FeuchteRisse & SetzungenSanierungskosten
06
Hauskaufberatung & ImmobilieninspektionVor Kaufabschluss · Existenzschutz
Professionelle Objektbegehung vor dem Notartermin. Erfassung versteckter Mängel, Bauschäden, Sanierungs- und Modernisierungsrückstände, Abweichungen von der genehmigten Baubeschreibung sowie wertmindernder Belastungen in Grundbuch (Abt. II/III) und öffentlichem Register. Schriftlicher Inspektionsbericht mit Mängelkatalog, Kostenschätzung nach Priorität und konkreter Kaufpreisempfehlung. Erfahrungsgemäß deckt eine Inspektion Mängel auf, die ein Vielfaches des Honorars kosten.
Verborgene MängelSanierungskostenKaufpreisreduzierungExistenzschutz
Vollständige normative Grundlagen — ausschließlich geltende Normen, Richtlinien und Rechtsvorschriften
ImmoWertV 2021§ 194 BauGB§ 196 BauGB§§ 192–199 BauGB (GA)SW-RLEW-RLBW-RLBelWertV§ 16 PfandBG§ 198 BewG§ 151 BewG§§ 183–191 BewGErbStG§ 347 AO§ 412 ZPO§§ 485 ff. ZPOZVG§§ 633 ff. BGB§ 634a BGB§ 13 VOB/BIFRS 13IAS 40WoFlVDIN 277GEG 2024DIN 4108-2DIN 18195
Wertermittlungsverfahren

Die drei normierten Verfahren gem. ImmoWertV 2021

§ 8 Abs. 1 ImmoWertV 2021 schreibt vor, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts eines oder mehrere anerkannte Wertermittlungsverfahren heranzuziehen sind. Die Verfahrenswahl richtet sich nach Objektart, Nutzung und verfügbaren Marktdaten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.

Verfahrensauswahl nach Objektart — schematische Übersicht gem. ImmoWertV 2021
Drei normierte Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV 2021 und ihre Anwendungsobjekte Diagramm zeigt drei Verfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert) die alle zum zentralen Verkehrswert gem. § 194 BauGB führen, jeweils mit Grundformel und typischen Anwendungsobjekten. Verkehrswert § 194 BauGB · Wertermittlungsstichtag Normiertes Vollgutachten · ImmoWertV 2021 Vergleichswert­verfahren §§ 24–26 ImmoWertV 2021 Kaufpreissammlungen GA ETW · Reihenhäuser · Grundstücke Höchste Marktakzeptanz Ertragswert­verfahren §§ 27–34 ImmoWertV 2021 Liegenschaftszinssatz · Vervielfältiger MFH · Gewerbe · Renditeobjekte Renditeorientiertes Verfahren Sachwert­verfahren §§ 35–39 ImmoWertV 2021 NHK 2010 · BKI · Sachwertfaktor EFH · ZFH · Eigengenutzte Objekte Substanzorientiertes Verfahren GRUNDFORMEL (VEREINFACHT) VW ≈ VP × Index × UK VP = Vergleichspreis (GA) UK = Umrechnungskoeffizient (GA) Index = Indexreihe des GA GRUNDFORMEL (VEREINFACHT) EW = BW + (RoE / LZ) × V LZ = Liegenschaftszinssatz (GA) RoE = Reinertrag Gebäude V = Vervielfältiger · BW = Bodenwert GRUNDFORMEL (VEREINFACHT) VW = (NHK × BKI − GA) × SWF + BW NHK = Normalherstellungskosten 2010 SWF = Sachwertfaktor (GA) BW = Bodenwert · GA = Abschreibung
§§ 24–26 ImmoWertV 2021 · Marktorientiert
Vergleichs­wert­verfahren
Primärverfahren bei ausreichender Datenbasis der Gutachterausschüsse
Methodische Grundformel
VW ≈ VergleichspreisGA × IndexGA × UmrechnungskoeffizientGA

Ableitung des Verkehrswerts aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Objekte aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse gem. §§ 192 ff. BauGB und Bodenrichtwerten gem. § 196 BauGB. Normierte Bereinigung durch Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten. Höchste Marktakzeptanz bei Behörden und Gerichten, da unmittelbar aus belegten Transaktionen abgeleitet.

Typische Anwendungsobjekte
EigentumswohnungenReihenhäuserDoppelhaushälftenUnbebaute GrundstückeBodenwertermittlung
§§ 27–34 ImmoWertV 2021 · Renditeorientiert
Ertragswert­verfahren
Primärverfahren bei Renditeobjekten und marktüblicher Vermietung
Methodische Grundformel
EW = BW + (ReinertragGebäude / LZGA) × Vervielfältiger

Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Reinertrags (Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten) mit dem vom Gutachterausschuss veröffentlichten Liegenschaftszinssatz. Fehler bei der Wahl des Liegenschaftszinssatzes und der Bewirtschaftungskostenansätze sind die häufigste Angriffsfläche gegen Fremdgutachten. Unsere Sachverständigen entnehmen ihn ausschließlich den offiziellen Veröffentlichungen des zuständigen Gutachterausschusses.

Typische Anwendungsobjekte
MehrfamilienhäuserGewerbeimmobilienGemischt genutzte ObjekteRenditeobjekte
§§ 35–39 ImmoWertV 2021 · Substanzorientiert
Sachwert­verfahren
Primärverfahren bei Eigennutzung und geringem Marktdatenbestand
Methodische Grundformel
VW = (NHK2010 × BKI − Gesamtabschreibung) × SWFGA + BW

Ermittlung des Gebäudesachwerts aus Normalherstellungskosten gem. Anlage 4 ImmoWertV 2021 (NHK 2010, indexiert über BKI-Baupreisindex) abzüglich Gesamtabschreibung. Anpassung an das lokale Marktgeschehen durch den vom Gutachterausschuss veröffentlichten Sachwertfaktor (SWF) — zwingend aus den offiziellen Veröffentlichungen zu entnehmen.

Typische Anwendungsobjekte
Ein- & ZweifamilienhäuserEigengenutzte ObjekteSonderobjekteDünner Marktdatenbestand
Liegenschaftszinssätze nach Objektart — Richtwerte Deutschland
Kombiniert mit durchschnittlichem Vervielfältiger | Doppelachsen-Darstellung
Liegenschaftszinssatz (%)
Vervielfältiger (Ø)
Liegenschaftszinssätze: EFH/DHH 2,5 %, ETW 2,8 %, ZFH 3,2 %, kl. MFH 3,8 %, gr. MFH 4,2 %, Gewerbe 5,5 %
Quelle: Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse gem. §§ 192–199 BauGB — Werte exemplarisch für ausgewählte Märkte, regional teilweise erheblich abweichend. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen des zuständigen Gutachterausschusses.
Verfahrensnutzung nach Objektart (normative Empfehlung gem. ImmoWertV 2021)
Prozentualer Anteil der Verfahren nach Objektkategorie — gestapelte Darstellung
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Verfahrensnutzung nach Objektart und normativer Empfehlung der ImmoWertV 2021
Normative Empfehlung gem. § 8 ImmoWertV 2021. In der Praxis können mehrere Verfahren kombiniert werden; die Verfahrenswahl ist im Gutachten zu begründen.
Gutachtenanlässe

Wann ist ein normkonformes Vollgutachten zwingend?

Ein Verkehrswertgutachten entfaltet immer dann rechtliche Bindungswirkung, wenn der Immobilienwert gegenüber Gerichten, Finanzbehörden oder Kreditinstituten nachgewiesen werden muss. Maklereinschätzungen, Online-Richtwerte und Kurzgutachten sind in diesen Fällen kein adäquater Ersatz.

Erbschaft & Nachlassbewertung
§ 151 BewG · § 198 BewG · ErbStG
Scheidung & Zugewinnausgleich
§§ 1374 ff. BGB · FamFG
Schenkung & Erbfolge
§§ 7 ff. ErbStG · § 14 ErbStG
Finanzamt § 198 BewG
§ 198 BewG · § 347 AO · GrEStG
Rechtsstreit & Gericht
§ 412 ZPO · §§ 485 ff. ZPO · ZVG
Kauf & Verkauf
§ 194 BauGB · ImmoWertV 2021
Bankfinanzierung & Beleihung
§ 16 PfandBG · BelWertV · EBA
Transaktion & IFRS-Bilanzierung
IFRS 13 · IAS 40 · HGB · UmwG
Qualitätsvergleich

Warum methodische Qualität über Rechtssicherheit entscheidet

Im Streitfall vor Gericht, Finanzamt oder Kreditinstitut entscheidet nicht das Honorar, sondern die normative Qualität. Diese Tabelle zeigt, was den Unterschied ausmacht — und was wirklich standhält.

Kriterium LSK Löwenstein — Immobiliengutachter.com Marktübliche Alternativen
Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024 — international höchster Standard für Sachverständige Meist ohne Akkreditierung oder nur IHK-Sachverständiger ohne normative Prüfung
Normkonformität Vollständig ImmoWertV 2021-konform inkl. SW-RL, EW-RL und BW-RL Häufig veraltete oder unvollständige Normreferenzierung — angreifbar
Marktdatenbasis Ausschließlich Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse gem. §§ 192 ff. BauGB Portaldaten, Maklerstatistiken oder algorithmische Schätzwerte — nicht normiert
Gerichtsverwertbarkeit Standhält Prüfung durch gerichtlich bestellten Obergutachter gem. § 412 ZPO Wird regelmäßig mangels Normkonformität zurückgewiesen — kein Beweismittel
§ 198 BewG — Finanzamt Anerkannt zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt Maklereinschätzungen und Kurzgutachten werden vom Finanzamt nicht anerkannt
Beleihungswertermittlung HypZert (F) — einzige bei Pfandbriefbanken anerkannte Zertifizierung in Deutschland Ohne HypZert-Zertifizierung nicht möglich — zwingend vorgeschrieben
Honorartransparenz Verbindliches Festpreisangebot für Standardobjekte vor Auftragserteilung Häufig kein verbindliches Angebot, Stundenhonorar mit Nachtragsrisiko
Unterlagenorganisation A-Z vollständig durch Kanzlei — kein Aufwand für den Auftraggeber Auftraggeber muss alle Unterlagen selbst beschaffen und zusammenstellen
Liegenschaftszinssätze / Sachwertfaktoren Ausschließlich aus offiziellen Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse Häufigster methodischer Angriffspunkt: falsche oder geschätzte Sätze
LSK Löwenstein — was wir liefern
Vollgutachten gem. ImmoWertV 2021 mit Sachverständigensiegel
Begründete Verfahrenswahl mit vollständiger Marktdatenauswertung im Anhang
Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren aus GA-Veröffentlichungen
Nachbetreuung bei Rückfragen von Gerichten, Finanzämtern, Banken
Digitaler Kundenordner — vollständige Transparenz aller Unterlagen
Was der Markt oft liefert — konkrete Risiken
Kurzgutachten als Vollgutachten deklariert
Sofortige Ablehnung bei Behörden und Gerichten
Fehlende Normreferenzen und begründete Verfahrenswahl
Methodisch angreifbar — scheitert bei Prüfung
Liegenschaftszinssätze aus Portaldaten oder geschätzt
Häufigster Angriffspunkt gegen Fremdgutachten
Kein verbindliches Angebot vor Beauftragung
Stundenhonorar · Kostenunsicherheit
Keine Nachbetreuung nach Gutachtenübergabe
Auftraggeber steht bei Rückfragen allein
Gutachtenablauf

Vom Erstkontakt zum rechtssicheren Vollgutachten — fünf Schritte

Jeder Auftrag durchläuft denselben strukturierten Kanzleiprozess — transparent, termingerecht und zum vereinbarten Festpreis. Kein Auftraggeber muss Unterlagen selbst beschaffen.

1
Kostenfreie Erstberatung & verbindliches Angebot
Schilderung der Ausgangssituation per E-Mail oder Telefon. Marc-E. Bühler oder ein zertifizierter Sachverständiger analysiert den Anlass, benennt die geeignete Gutachtenart und den normierten Verfahrensansatz — und unterbreitet ein verbindliches Festpreisangebot. Keine Verpflichtung, keine Kosten. Kurzfristige Terminvergabe innerhalb weniger Werktage.
Erstberatung kostenfreiFestpreisangebot StandardobjekteKeine Verpflichtung
2
A-Z Unterlagenorganisation durch die Kanzlei
Vollständige Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen ohne Eigenleistung des Auftraggebers: Grundbuchauszug Abt. I–III, Liegenschaftskarte/Flurkarte, Baugenehmigungsunterlagen, Bauakte, Teilungserklärung, Mietverträge, Energieausweis, Wohnflächenberechnungen, Altlastenauskunft, Bebauungsplan. Bauakteneinsicht beim zuständigen Bauordnungsamt, Organisation von Bewilligungen und Urkunden aus Abt. II.
Grundbuch Abt. I–IIIBaugenehmigungTeilungserklärungEnergieausweis
3
Ortstermin & vollständige Objekterfassung
Ortstermin durch den zertifizierten Sachverständigen persönlich. Wohnflächenmessung gem. WoFlV und DIN 277 (Nutzflächen, Verkehrsflächen). Umfassende Zustandsbeurteilung aller Bauteile nach anerkannten Regeln der Technik. Fotodokumentarische Beweissicherung aller wertrelevanten Merkmale. Erfassung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale, Rechte und Belastungen aus Grundbuch und öffentlichem Register.
WoFlV · DIN 277FotodokumentationKeine Fahrtkosten
4
Marktanalyse, Marktdatenauswertung & normierte Wertermittlung
Auswertung der Kaufpreissammlungen des zuständigen Gutachterausschusses gem. §§ 192–199 BauGB. Bodenrichtwertrecherche gem. § 196 BauGB. Ableitung von Liegenschaftszinssätzen, Sachwertfaktoren und Vervielfältigern aus offiziellen GA-Veröffentlichungen. Anwendung eines oder mehrerer normierter Verfahren gem. §§ 8–39 ImmoWertV 2021 mit begründeter Verfahrenswahl, vollständiger Berechnung und Plausibilisierung des Ergebnisses.
Kaufpreissammlung GA§ 196 BauGB (BRW)§§ 8–39 ImmoWertV 2021
5
Gutachten, Sachverständigensiegel & digitale Übergabe
Erstellung des vollständigen, normierten Verkehrswertgutachtens mit Sachverständigensiegel und handschriftlicher Unterschrift. Übergabe digital als PDF und auf Wunsch als gebundenes Druckexemplar. Digitaler Kundenordner mit vollständiger Transparenz über alle verwendeten Unterlagen und Marktdaten. Nachbetreuung bei Rückfragen von Gerichten, Finanzbehörden oder Kreditinstituten inklusive.
SachverständigensiegelDigital + DruckDigitaler KundenordnerNachbetreuung inklusive
Head of Valuation

Marc-E. Bühler REV — Chefgutachter & Gründer

MB
Marc-E. Bühler REV
Chefgutachter · Head of Valuation
LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter &
Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH
Betreiber · immobiliengutachter.com
Profil & Fachkompetenz
Marc-E. Bühler REV vereint akademische Exzellenz mit tiefgreifender Praxiserfahrung in der Immobilienbewertung und -begutachtung. Als DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierter Sachverständiger, HypZert (F)-Gutachter und Recognised European Valuer (TEGoVA REV) verfügt er über das vollständigste Zertifizierungsprofil, das ein Immobiliensachverständiger in Deutschland erwerben kann. Sein Gutachten ist kein Standardprodukt — es ist ein Expertendokument, das in jeder rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Instanz standhält.
Qualifikationen im Detail
DIN EN ISO/IEC 17024
Zertifizierter Sachverständiger für Marktwertermittlung aller Immobilienarten · DIAZert (LF) · Regelmäßig rezertifiziert
HypZert (F)
Finanzierungsbegleitende Beleihungswertermittlung gem. § 16 PfandBG und BelWertV · Für Kreditinstitute
TEGoVA REV
Recognised European Valuer · Europäischer Bewertungsstandard (EVS) · TEGoVA-Vollmitglied
Diplom-Sachverständiger (DIA)
Bebaute & unbebaute Grundstücke · Bauschäden & Baumängel · Mieten & Pachten · Beleihungswert
Diplom-Immobilienwirt (DIA)
Deutsche Immobilien-Akademie · Umfassendes immobilienwirtschaftliches Fundament
Master of Arts (M.A.)
Management · Methodenkompetenz · Analytisches Denken auf höchstem akademischem Niveau
Bachelor of Arts (B.A.)
Betriebswirtschaftslehre · Solides wirtschaftliches Fundament für Immobilienbewertung
Energieberater & GEG 2024
Grüner Schein BEG/GEG/EnSi MiMaV · Energetische Bewertungskompetenz · Immobilienverwalter IHK
Kontakt & Angebotsanfrage

Kostenloses Erstgespräch — unverbindlich, diskret, ohne Verpflichtung

Jede Anfrage beginnt mit einem kostenfreien Beratungsgespräch durch Marc-E. Bühler oder einen seiner zertifizierten Sachverständigen. Wir analysieren Ihre Ausgangssituation, benennen die geeignete Gutachtenart und unterbreiten ein verbindliches Festpreisangebot — bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Unsere Erfahrung zeigt: Ein frühzeitiges Gespräch mit einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen erspart regelmäßig erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile — bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen und Hauskäufen gleichermaßen.

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