Immobiliensachverständige & Immobiliengutachter - mit 165 Partnern Deutschlandweit für Sie vor Ort.
Ob Immobilienbewertung, Baumangel oder Bauschaden - wir helfen weiter. Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)












Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
Sie erhalten Ihre Wohnflächen-Berechnung online sowie auch auf Wunsch als Druckversion zur Verfügung gestellt.
Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
Energieausweise

Hauskaufberatung
- Immobilieninspektionen
- Beweissicherung
- Kaufberatung
- Modernisierungsberatung
Praxisfälle: Erben und Vererben

Schimmelschäden
- Ursachenanalyse
- Probenentnahme
- Schimmeluntersuchung
- Nutzerverhalten/Datenlogger
Energieausweise

Beweissicherung
- Baumängel
- Bauschäden
- Beweissicherung
- Hauskaufberatung
Praxisfälle: Erben und Vererben

Behördenauskünfte
- Verkehrswertgutachten
- Markt-/ Beleihungswertgutachten
- Kurzgutachten
- Mietwertgutachten
- Erschließungsbeiträge
Energieausweise

Thermographie
- Ursachenanalyse
- Probenentnahme
- Schimmeluntersuchung
- Nutzerverhalten/Datenlogger
Praxisfälle: Erben und Vererben

Wasserschäden
- Immobilieninspektionen
- Beweissicherung
- Kaufberatung
- Modernisierungsberatung
Energieausweise

Energieausweise
- Verkehrswertgutachten
- Markt-/ Beleihungswertgutachten
- Kurzgutachten
- Mietwertgutachten
Praxisfälle: Erben und Vererben

Wohnflächenberechnung
- Baumängel
- Bauschäden
- Beweissicherung
- Hauskaufberatung
Energieausweise

Grundrisserstellung
- Ursachenanalyse
- Probenentnahme
- Schimmeluntersuchung
- Nutzerverhalten/Datenlogger
Praxisfälle: Erben und Vererben

Fachberatung
- Immobilieninspektionen
- Beweissicherung
- Kaufberatung
- Modernisierungsberatung
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Anwendungsfälle & Fallstudien: Welches Immobiliengutachten ist notwendig?
Energieausweise

Grundrisserstellung
- Ursachenanalyse
- Probenentnahme
- Schimmeluntersuchung
- Nutzerverhalten/Datenlogger
Praxisfälle: Erben und Vererben

Fachberatung
- Immobilieninspektionen
- Beweissicherung
- Kaufberatung
- Modernisierungsberatung
Immobilieninspektion / Hauskaufberatung

Gutachten bei Scheidung
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- Verkehrswertgutachten,
- Marktwertgutachten,
- Beleihungswertgutachten,
- Kurzgutachten,
- Marktwertschätzungen
- Mietwertgutachten

Gutachten für das Finanzamt
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- Mietwertgutachten
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
Portfoliobewertungen

Erbfall / Schenkung
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).

Gutachten bei Kauf / Verkauf
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Immobilieninspektion / Hauskaufberatung

Hauskaufberatung
- Ortstermin (Besichtigung vor Ort)
- Ausfürhliche Beratung und Objektprüfung
- Beurteilung der Bausubstanz
- Termine kurzfristig
- Festpreis für Planungssicherheit

Unterlagenprüfung
- Prüfung der Bauunterlagen
- Prüfung des Grundbuches
- Vollständigkeit der Behördenauskünfte
Portfoliobewertungen

Portfoliobewertungen
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Wirtschaftlichkeitsanalysen
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Praxisfälle: Gutachten bei Kauf und Verkauf

Marktanalyse
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Wirtschaftlichkeitsberechnung/-analyse
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Due-Dilligence
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Marktwertschätzung / Grobeinwertung
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Verkaufsoptimierung
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Problemimmobilien: Objektoptimierung
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Praxisfälle: Gutachten für das Finanzamt

Niederer gemeiner Wert
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Erbschaftssteuer
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Verkehrswert gem. BewG
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Diskussionsgrundlage
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Praxisfälle: Erben und Vererben

Praxisfall
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Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB
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Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
Kurzgutachten

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Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).

Beleihungswertgutachten
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Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
Unsere Immobiliendienstleistungen
Behördenauskünfte
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
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Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
Bei erhöhtem Aufwand (mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden).
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Bauakteneinsicht & Urkundenorganisation
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) sowie nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen mit Stempel eines Sachverständigen. Grundlage der Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan oder Handskizzen.
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Der Ablauf von A-Z:
1.
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